Vorbericht: TV Großwallstadt empfängt den HSC 2000 Coburg in der Untermainhalle in Elsenfeld
Großwallstadt, 09.02.2022
Am Samstag, den 12.02.2022 empfängt der TV Großwallstadt den HSC 2000 Coburg um 19:30 Uhr in der Untermainhalle in Elsenfeld anstatt wie geplant in Aschaffenburg.
Der Erstligaabsteiger konnte im bisherigen Saisonverlauf nicht das zeigen, was der Verein von sich selbst erwartet hat. Deshalb haben die Oberfranken personell nachgelegt und mehrere Rückraumspieler nachverpflichtet. Seitdem geht die Formkurve nach oben.
Im ersten Rückrundenspiel der aktuellen Spielrunde hat das Team von Alois Mraz am vergangenen Wochenende gegen den TV Emsdetten einen souveränen Sieg gelandet und reist nun sicher mit viel Rückenwind nach Großwallstadt.
In der Hinrunde mussten sich die Unterfranken im bayerischen Derby mit 30:27 geschlagen geben und zählen auch jetzt als Außenseiter der Partie.
Der TVG muss sich auf eine sehr massive Abwehr einstellen, da der HSC im Innenblock über extrem zweikampfstarke Spieler verfügt. Ralf Bader wird seine Truppe darauf einstellen, Tempo auf die gegnerische Defensive zu bringen und mit viel Power und Selbstbewusstsein in die Aktionen zu gehen, um die sehr engen Räume effektiv zu nutzen.
TVG-Coach Bader zu seinem Matchplan: „In der Abwehr müssen wir – wie in den letzten zwei Spielen auch – enorm viel arbeiten, viel Laufarbeit bewältigen und aggressiv nach vorne verteidigen, damit die Coburger Werfer nicht zum Zug kommen.“ Auch am Samstag darf der TV Großwallstadt wieder 1250 Zuschauer in die Halle lassen. Es gilt freie Platzwahl.
Einlassbedingungen aufgrund von Corona:
Der Einlass in die Halle ist an die 2Gplus-Regel (genesen bzw geimpft UND getestet) geknüpft.
Eine kostenlose Antigenschnelltestmöglichkeit wird ab 17:30 Uhr vor der Halle angeboten. Der Test entfällt für Personen, die unter den Status „geboostert“ fallen*. Kinder bis einschließlich 11 Jahre können weiter ohne 2G-Nachweis die Spiele des TV Großwallstadt besuchen. Kinder ab 12 Jahre müssen den 2G-Status bei Veranstaltungen erfüllen. Jeder Besucher ist zudem verpflichtet, einen amtlichen Ausweis mit sich zu führen.
Weiterhin gilt aufgrund der behördlichen Anordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Veranstaltung (Kinder bis einschließlich 5 Jahre müssen keine Maske tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag benötigen nur eine medizinische Gesichtsmaske)
* Soweit bundesrechtlich nichts anderes geregelt ist, gelten geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV als geboostert,
- die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten ODER
- nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben.
Hinweise:
- Seit 12. Januar 2022 gilt man damit bereits unmittelbar nach Erhalt der Auffrischungsimpfung als geboostert.
- Personen, die nachweisen können, dass sie nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, gelten ebenfalls als geboostert.
- Wer mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurde, gilt jedoch erst als vollständig immunisiert, wenn zusätzlich zur erstmaligen Gabe des Impfstoffs Janssen eine Optimierung durch eine weitere Impfstoffgabe gemäß der Empfehlung der STIKO für den Impfstoff Janssen erfolgte. Diese gilt dann als Teil der Grundimmunisierung, nicht als Booster-Impfung. Erst eine dritte Impfung im Abstand von mindestens drei Monaten nach der zweiten Impfung gilt als Auffrischungsimpfung. Danach gilt man in Bayern im Hinblick auf die 2G plus-Regelung als „geboostert“.
- Eine Infektion mit SARS-CoV-2 gilt als überstanden, wenn ein Genesenennachweis erteilt werden könnte.